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Herzlich Willkommen auf der Homepage des VPK - Versorgungsverbandes der Privatkrankenanstalten e.V.

Bereits 1976 wurde die Zusatzversorgung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Privatkliniken ins Leben gerufen. Da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen und freigemeinnützigen Kliniken bereits längst eine solche Zusatzversorgung erhalten, will der VPK mit seinen Leistungen diesen Wettbewerbsnachteil bei der Gewinnung von neuem Personal beseitigen.

Gemäß der aktuellen Satzung des Vereins ist der Versorgungsverband eine Gemeinschaftseinrichtung des Verbandes der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. Der Versorgungsverband hat den Zweck, Richtlinien für die Versorgung der Beschäftigten in Privatkliniken aufzustellen und im Wege einer Gruppenversicherung in Ergänzung zu den Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen eine Zusatzversorgung bei vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, im Alter oder bei Tod durchzuführen.

Zu diesem Zweck hat der VPK für seine Mitglieder einen Kollektivversicherungsvertrag mit der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland in München – im folgenden "Swiss Life" genannt - abgeschlossen, die den versorgungsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusatzversorgung bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit, im Alter und bei Tod gewährt. Die Zusatzversorgung besteht über den Durchführungsweg "Direktversicherung". Die versicherten Personen haben gegenüber Swiss Life einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistungen dieser Zusatzversorgung.